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Das Spendergesetz

Damit die Arbeit von gemeinnützigen Organisationen auch zukünftig von Privatleuten finanziell unterstützt wird, fördert die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz den wohltätigen Impuls zum Spenden. In Zukunft wird das Spenden nicht nur einfacher und transparenter, es werden auch wesentlich höhere Zuwendungen als bisher steuerlich abzugsfähig sein. Das Gute daran: Die meisten Regelungen gelten nach ihrem Inkrafttreten sogar rückwirkend zum 1. Januar 2007. „Von den neuen Regelungen können alle Steuerzahler profitieren, die gemeinnützige Einrichtungen unterstützen“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

Spenden im steuerlichen Sinne sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden und die kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellen, so besagt es das Gesetz.

Rückwirkend für 2007 kann jeder einheitlich bis zu 20 Prozent seiner Einkünfte als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend. Das sind bei einem Berufstätigen mit einem Einkommen von 60 000 Euro im Jahr immerhin 12 000 Euro, die er steuerlich geltend machen kann.

Wer noch mehr als 20 Prozent seiner Einkünfte wohltätigen Zwecken zu Gute kommen lassen will, der kann in diesem Jahr spenden und sich den Überschuss im nächsten Jahr anrechnen lassen.

Bislang brauchten Steuerzahler für jede Spende über 100 Euro eine Zuwendungsbescheinigung, damit das Finanzamt sie akzeptierte. Dieser bürokratische Aufwand fällt zukünftig erst bei Spenden über 200 Euro an. Für geringere Beträge reicht dem Fiskus ein Kontoauszug oder ein einfacher Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg, wenn darauf der Verwendungszweck und Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer aufgedruckt sind.

Für alle anderen Spenden über 200 Euro gilt nach wie vor: Sie können nur steuerlich durch Vorlage einer Zuwendungsbestätigung geltend gemacht werden. Auf dieser muss die Hilfsorganisation den Empfang, die Höhe der Zuwendung sowie die ausschließliche Verwendung der Spende für die begünstigten Zwecke bestätigen. Die Zuwendungsbestätigung muss den Namen und Wohnort des Spenders enthalten.

Für finanzstarke Familien eröffnet das neue Gesetz noch mehr Möglichkeiten. Zukünftig können Mäzene statt bislang 307 000 Euro in zehn Jahren nun bis zu einer Million Euro steuerfrei an eine neue oder bestehende Stiftung spenden. Zukünftig kann der Betrag nicht nur innerhalb eines Jahres nach Gründung einer Stiftung steuerlich geltend gemacht werden, sondern auch dann, wenn eine bereits bestehende Stiftung unterstützt wird.

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